Die Gründung der Einzelgesellschaft
Wie läuft die Gründung ab? Die Gründung an sich ist nach der Idee und der Planung ein richtiger Klacks. Wenn bei den Vorbereitungen alles richtig gemacht wurde, kann die Gründung ohne grosse Unterbrüche durch-geführt werden. Wir begleiten Sie in Ihre Selbständigkeit, kontaktieren Sie uns noch heute! |
Vorbereitung
Erstellen eines Businessplan
Um sich sicher zu sein, dass man persönlich die Voraussetzung für eine selbständige Tätigkeit erfüllt, sollte man ein Businessplan erstellen. Wir helfen Ihnen gerne dabei und beraten Sie bei Unsicherheiten in der Gründung.
Bewilligung einholen
Um sicherzugehen, dass die Ausübung der geplanten Tätigkeit gewährt wird, muss man abklären ob für dies eine Bewilligung einzuholen ist oder ob andere gesetzliche Auflagen erfüllt werden müssen.
Vorabklärung
Vorhergehend muss geklärt werden, ob die Ausgleichskasse Ihre geplante Tätigkeit AHV-rechtlich als selbständige Erwerbstätigkeit anerkannt.
Diverse Berufsgruppen und Branchen benötigen die Annerkennung der Selbständigkeit der SUVA.
Versicherungen
Versicherungsbedürfnisse und –pflichten müssen ebenfalls vorgängig geklärt werden. Wir unterstützen Sie auch hier bei der Offertenanalyse diverser Versicherungsanbieter. Die Höhe der Prämien richten sich stets nach dem versicherten Lohn. Was neue Unternehmer an Versicherungen berücksichtigen müssen, zeigt diese Auflistung der AXA Winterthur.
Finanzierung
Mögliche Geldgeber verlangen oft einen Businessplan, um sich ein Bild über das Projekt und die Erfolgsaussichten zu machen. Sobald die Finanzierung geklärt ist, kann ein Firmenkonto auf der Bank eröffnet werden.
Räumlichkeiten
Bei Räumlichkeiten muss immer eine Kaution von ca. 3 Monatsmieten geleistet werden, was sich wiederum auf die Finanzierung der Einzelunternehmung auswirkt.
Firmenname
Bei der Auswahl des Firmennamens, gibt es einige Einschränkungen. Zum einen muss bei der Einzelunternehmung der Nachname des Gründers ein Teil des Firmennamens sein. Dieser muss wiederum regional einzigartig sein, da das Gesetzt die Firmenausschliesslichkeit verlangt.
URL
In der heutigen IT-Welt kommt man meist nicht um eine eigene Homepage Drumherum, deshalb schlagen wir vor, schon vorzeitig den gewünschten URL bei SWITCH oder einem anderen Anbieter zu reservieren.
Corporate Identity
Logo und Corporate Identity wird oftmals unterschätzt. Besonders für Briefschaften, Internetauftritt und Produktwiedererkennung, kann ein Logo grosse Vorteile bringen. Auch hier werden wir Sie fachkundig Beraten und Ihre Wünsche umsetzten.
Eintragung Handelsregister
Natürliche Personen, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben und während eines Jahres einen Jahresumsatz von 100'000 CHF erzielen, müssen ihre Einzelunternehmung ins Handelsregister des jeweiligen Kantons eintragen lassen.
Gründung
Entstehung
Bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist per Definition eine Einzelunternehmung entstanden. Sie besteht, auch wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen wurde.
Buchführungspflicht
Sobald die Firma ins Handelsregister eingetragen wurde, ist sie buchführungspflichtig. Es wird jedoch empfohlen, bei einer Steuerüberprüfung eine übersichtliche Buchführung offen zu legen.
Mehrwertsteuerpflicht
Mehrwertsteuerpflichtig ist, wer einen Jahresumsatz für Leistungen im Inland von mehr oder gleich 100'000 CHF erwirtschaftet. Diejenigen Unternehmen, die weniger erwirtschaften, sind von der Steuerpflicht befreit. Zudem sind ehrenamtliche Vereine oder gemeinnützige Institutionen mit Inland-Umsatz von weniger als 150'000 CHF ebenfalls von der MWST befreit.
Innerhalb von 30 Tag nach Erreichung der Steuerpflicht, muss diese bei der Eidg. Steuerverwaltung in Bern schriftlich angemeldet werden.
Nicht Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen dürfen sich natürlich freiwillig ebenfalls anmelden.
Wir helfen Ihnen bei jedem Gündungsschritt und sind bei Fragen oder Aufgaben jederzeit für Sie da.
Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen!
Erstellen eines Businessplan
Um sich sicher zu sein, dass man persönlich die Voraussetzung für eine selbständige Tätigkeit erfüllt, sollte man ein Businessplan erstellen. Wir helfen Ihnen gerne dabei und beraten Sie bei Unsicherheiten in der Gründung.
Bewilligung einholen
Um sicherzugehen, dass die Ausübung der geplanten Tätigkeit gewährt wird, muss man abklären ob für dies eine Bewilligung einzuholen ist oder ob andere gesetzliche Auflagen erfüllt werden müssen.
Vorabklärung
Vorhergehend muss geklärt werden, ob die Ausgleichskasse Ihre geplante Tätigkeit AHV-rechtlich als selbständige Erwerbstätigkeit anerkannt.
Diverse Berufsgruppen und Branchen benötigen die Annerkennung der Selbständigkeit der SUVA.
Versicherungen
Versicherungsbedürfnisse und –pflichten müssen ebenfalls vorgängig geklärt werden. Wir unterstützen Sie auch hier bei der Offertenanalyse diverser Versicherungsanbieter. Die Höhe der Prämien richten sich stets nach dem versicherten Lohn. Was neue Unternehmer an Versicherungen berücksichtigen müssen, zeigt diese Auflistung der AXA Winterthur.
Finanzierung
Mögliche Geldgeber verlangen oft einen Businessplan, um sich ein Bild über das Projekt und die Erfolgsaussichten zu machen. Sobald die Finanzierung geklärt ist, kann ein Firmenkonto auf der Bank eröffnet werden.
Räumlichkeiten
Bei Räumlichkeiten muss immer eine Kaution von ca. 3 Monatsmieten geleistet werden, was sich wiederum auf die Finanzierung der Einzelunternehmung auswirkt.
Firmenname
Bei der Auswahl des Firmennamens, gibt es einige Einschränkungen. Zum einen muss bei der Einzelunternehmung der Nachname des Gründers ein Teil des Firmennamens sein. Dieser muss wiederum regional einzigartig sein, da das Gesetzt die Firmenausschliesslichkeit verlangt.
URL
In der heutigen IT-Welt kommt man meist nicht um eine eigene Homepage Drumherum, deshalb schlagen wir vor, schon vorzeitig den gewünschten URL bei SWITCH oder einem anderen Anbieter zu reservieren.
Corporate Identity
Logo und Corporate Identity wird oftmals unterschätzt. Besonders für Briefschaften, Internetauftritt und Produktwiedererkennung, kann ein Logo grosse Vorteile bringen. Auch hier werden wir Sie fachkundig Beraten und Ihre Wünsche umsetzten.
Eintragung Handelsregister
Natürliche Personen, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben und während eines Jahres einen Jahresumsatz von 100'000 CHF erzielen, müssen ihre Einzelunternehmung ins Handelsregister des jeweiligen Kantons eintragen lassen.
Gründung
Entstehung
Bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist per Definition eine Einzelunternehmung entstanden. Sie besteht, auch wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen wurde.
Buchführungspflicht
Sobald die Firma ins Handelsregister eingetragen wurde, ist sie buchführungspflichtig. Es wird jedoch empfohlen, bei einer Steuerüberprüfung eine übersichtliche Buchführung offen zu legen.
Mehrwertsteuerpflicht
Mehrwertsteuerpflichtig ist, wer einen Jahresumsatz für Leistungen im Inland von mehr oder gleich 100'000 CHF erwirtschaftet. Diejenigen Unternehmen, die weniger erwirtschaften, sind von der Steuerpflicht befreit. Zudem sind ehrenamtliche Vereine oder gemeinnützige Institutionen mit Inland-Umsatz von weniger als 150'000 CHF ebenfalls von der MWST befreit.
Innerhalb von 30 Tag nach Erreichung der Steuerpflicht, muss diese bei der Eidg. Steuerverwaltung in Bern schriftlich angemeldet werden.
Nicht Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen dürfen sich natürlich freiwillig ebenfalls anmelden.
Wir helfen Ihnen bei jedem Gündungsschritt und sind bei Fragen oder Aufgaben jederzeit für Sie da.
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